1. Einleitende Bestimmungen
Diese Mietordnung regelt die Vermietung von E-Bikes und Zubehör im Rahmen des KOLO-BOX-Dienstes.
Die Identifikationsdaten des Betreibers des KOLO-BOX-Dienstes sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführt, die auf der Website des Betreibers verfügbar sind.
Mit dem Absenden der Reservierung bestätigt der Kunde, dass er diese Mietordnung gelesen und verstanden hat und ihr zustimmt.
2. Wer ein E-Bike mieten darf
Ein E-Bike kann von einer natürlichen Person gemietet werden, die älter als 18 Jahre und geschäftsfähig ist.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Erfüllung dieser Bedingungen bei der Übergabe des Fahrrads zu überprüfen.
Das höchstzulässige Gewicht des Fahrers für die Nutzung eines E-Bikes beträgt 110 kg. Eine Überschreitung dieses Gewichts gilt als Nutzung entgegen den Mietbedingungen.
3. Arten der Fahrradvermietung
KOLO-BOX bietet je nach konkreter Ausgabestelle zwei Arten der Fahrradvermietung an:
a) Persönliche Vermietung
- persönliche Übernahme des Fahrrads
- persönliche Rückgabe des Fahrrads an der Ausgabestelle
b) Selbstbedienungsvermietung (KOLO-BOX)
- selbstständige Übernahme des Fahrrads
- selbstständige Rückgabe des Fahrrads in die KOLO-BOX
Die gewählte Mietart ist stets in der Reservierungsübersicht angegeben und wird in der E-Mail-Kommunikation bestätigt.
Eine Kombination der Mietarten ist nicht möglich. Das Fahrrad muss auf dieselbe Weise zurückgegeben werden, auf die es übernommen wurde.
4. Zahlungsweise
- Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung auf das in der E-Mail-Kommunikation angegebene Konto.
- Die Zahlung wird anhand der Reservierungsnummer zugeordnet.
- Ohne bestätigte Zahlung ist die Miete nicht gültig.
5. Mietdauer
Das Fahrrad wird für den Zeitraum vermietet, der den Betriebs- bzw. Öffnungszeiten der in der Reservierung angegebenen Ausgabestelle entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben.
Eine verspätete Rückgabe kann als Verstoß gegen die Mietbedingungen gelten und zur Haftung des Kunden für entstandene Schäden oder zusätzliche Kosten führen, insbesondere wenn dadurch eine nachfolgende Vermietung des Fahrrads eingeschränkt wird.
6. Übernahme des Fahrrads
Bei der Übernahme des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet:
- seinen Zustand zu überprüfen
- sich mit der grundlegenden Bedienung vertraut zu machen
Das Fahrrad wird in einem für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeigneten Zustand übergeben.
Bei persönlicher Vermietung kann die Übergabe mit einer Kontrolle der Ausweisdokumente und einer kurzen Einweisung verbunden sein.
7. Nutzung des Fahrrads
Der Kunde ist verpflichtet:
- das Fahrrad schonend und bestimmungsgemäß zu benutzen
- auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen zu achten
- das Fahrrad im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik zu benutzen
8. Technische Mängel, Unfälle und Diebstahl
Technischer Mangel
Bei jedem technischen oder sonstigen Problem mit dem Fahrrad ist der Kunde verpflichtet, KOLO-BOX unverzüglich zu kontaktieren und dessen Anweisungen zu befolgen.
Der Kunde muss von einer Weiterfahrt absehen, wenn diese zu einer Verschlechterung des Zustands des Fahrrads oder zu weiteren Schäden führen könnte.
Unfall oder Diebstahl
Bei einem Unfall, einer Beschädigung des Fahrrads durch Dritte oder einem Diebstahl des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet:
- unverzüglich die Polizei der Tschechischen Republik zu kontaktieren,
- anschließend KOLO-BOX zu informieren,
- dem Betreiber die erforderliche Mitwirkung bei der Abwicklung des Schadensfalls zu leisten.
9. Servicepaket
Der Kunde kann freiwillig und kostenlos ein Servicepaket bestellen. Dieses enthält:
- einen Ersatzschlauch
- Flickzeug
- Reifenheber
- eine Pumpe
Nutzungsbedingungen
- wenn der Kunde das Servicepaket nicht benutzt, muss er es zurückgeben
- wenn der Kunde das Servicepaket benutzt, bezahlt er nur das verbrauchte Material gemäß der aktuellen, auf der Website veröffentlichten Preisliste des Betreibers
Das Servicepaket darf nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit KOLO-BOX verwendet werden.
Der Preis des verwendeten Materials wird von der rückzahlbaren Kaution abgezogen.
Als Preis des verwendeten Materials aus dem Servicepaket gilt dessen üblicher Marktpreis, der dem üblichen Preis am betreffenden Ort und zur betreffenden Zeit entspricht.
Das Servicepaket dient ausschließlich der notfallmäßigen Behebung eines technischen Problems und ersetzt keinen Fachservice.
10. Selbstständige Rückgabe des Fahrrads
Bei der selbstständigen Rückgabe des Fahrrads in die KOLO-BOX ist der Kunde verpflichtet:
- das Fahrrad in den korrekt gekennzeichneten, für dieses Fahrrad bestimmten Ständer zu stellen
- das Fahrrad mit dem Schloss abzuschließen, mit dem es bei der Übernahme geöffnet wurde
- das Fahrrad an das Ladegerät anzuschließen
- zu prüfen, dass die Tür oder das Tor der Box tatsächlich verschlossen ist
Der Bereich der KOLO-BOX wird zum Schutz des Eigentums durch ein Kamerasystem überwacht. Die Aufzeichnungen können als Beweismittel verwendet werden.
11. Fotodokumentation
Der Kunde kann bei der Rückgabe des Fahrrads freiwillig über die Anwendung KOLO-BOX fotoUploader eine Fotodokumentation anfertigen.
Der Link zur Anwendung ist in der E-Mail „Anweisungen zur Vermietung und Zahlungsbestätigung“ enthalten.
Die Fotodokumentation ist nicht verpflichtend und dient als ergänzender Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrads.
12. Kaution
Im Preis der Bestellung ist eine rückzahlbare Kaution enthalten.
- die Kaution wird stets zurückgezahlt, sofern sie nicht gemäß dieser Mietordnung verwendet wird
- die Kaution verfällt weder bei Stornierung oder Ablauf der Reservierung noch aufgrund ungünstiger Witterung
- die Kaution darf ausschließlich zur Begleichung von Schäden am Fahrrad oder Zubehör sowie für verbrauchtes Servicematerial verwendet werden
Die Kaution begrenzt die Haftung für Schäden nicht.
13. Haftung für Schäden
Die Fahrräder sind nicht versichert.
Der Kunde haftet in voller Höhe für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads, auch über die rückzahlbare Kaution hinaus, einschließlich nachweislich entstandener Schäden und eines etwaigen entgangenen Gewinns, sofern dieser in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Kunden entsteht.
14. Rückerstattung wegen ungünstiger Witterung
KOLO-BOX erstattet dem Kunden den gezahlten Betrag, wenn am Miettag ungünstige Witterungsbedingungen eintreten, die eine sichere Nutzung des Fahrrads wesentlich unmöglich machen.
Als ungünstige Witterung gelten insbesondere:
- starker oder anhaltender Regen
- starker Wind (ca. 10 m/s oder mehr)
- Gewitter, Hagel, Schneefall, Glatteis oder andere gefährliche meteorologische Erscheinungen
Maßgeblich ist eine amtliche Aufzeichnung, insbesondere die Daten des Tschechischen Hydrometeorologischen Instituts für den Standort der Ausgabestelle und den Mietzeitpunkt.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Reservierung vor der Übernahme des Fahrrads oder vor Beginn der Vermietung schriftlich per E-Mail an KOLO-BOX zu stornieren.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn der Kunde das Fahrrad bereits übernommen hat.
15. Rückerstattungen
Wird das Fahrrad ordnungsgemäß zurückgegeben, erstattet KOLO-BOX die entsprechenden gezahlten Beträge (mit Ausnahme der rückzahlbaren Kaution gemäß Artikel 11) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen gemäß dieser Mietordnung und den AGB.
Wird eine Beschädigung des Fahrrads bearbeitet, verlängert sich die Frist um den zur Schadensregulierung unbedingt erforderlichen Zeitraum.
16. Schlussbestimmungen
Diese Mietordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Betreiber des KOLO-BOX-Dienstes.
Diese Mietordnung ist ab dem 1. Januar 2026 gültig und wirksam.
Gültig und wirksam ab dem 1. Januar 2026
